IV

"Die Schwester der AHV"

Wie die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) und die Krankenversicherung (KV) ist auch die Invalidenversicherung (IV) eine Pflichtversicherung, die sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz erstreckt. Ihr Ziel ist es, den Lebensunterhalt der versicherten Personen, die invalid geworden sind, durch Sachleistungen (Eingliederungsmaßnahmen) oder Geldleistungen (Renten oder Entschädigungen) zu sichern.

Wie bei der AHV und den Ergänzungsleistungen wird ein Anspruch auf Leistungen der IV anerkannt, wenn die im Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllt sind.