27 Nov

Familienzulagen - Neuen Beitragsanteil der Arbeitnehmer ab dem 01.01.2024

Familienzulagen - Neuen Beitragsanteil der Arbeitnehmer ab dem 01.01.2024

Der Staatsrat hat am 19. Oktober 2023 beschlossen den Betragssatz der Arbeitnehmer/Innen ab 1. Januar 2024 von 0.42% auf 0.17% zu senken.

Ausserdem bleibt der Beitragssatz des kantonalen Berufs- und Weiterbildungsfonds für das Jahr 2024 auf 1 Promille aufrechterhalten, genau so wie der Beitrag des kantonalen Weiterbildungsfonds für Erwachsene auf 0.01 Promille zulasten der Arbeitnehmer/Innen aufrechterhalten bleibt. Der Arbeitgeberanteil ist im KBBF-Satz enthalten.

3 Okt

Neues Datenschutzrecht | Informative Merkblätter und Empfehlungen

Neues Datenschutzrecht | Informative Merkblätter und Empfehlungen

Das neue Datenschutzrecht ist am 1. September 2023 in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, die Schweizer Rechtsnormen mit den europäischen Anforderungen zu vereinheitlichen.

Während die grundlegenden Prinzipien wie Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Datensicherheit unverändert bleiben, werden in der Bundesgesetzgebung neue Begriffe, Abgrenzungen und Pflichten verankert.

Erklärende Merkblätter sowie Empfehlungen finden Sie in unserem Mitgliederbereich, Rubrik: Nützliche Links und Dokumentation > Datenschutz.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen ist auch auf dem KMU-Portal des SECO verfügbar.

 

MEHR ERFAHREN

12 Sep

Die Reform AHV 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft

Die Reform AHV 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft

Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Der Bundesrat setzt die Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV setzt er ebenfalls auf 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Massnahmen im Überblick:

  • Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexibler Rentenbezug in der AHV
  • Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65
  • Verkürzung der Karenzfrist für den Anspruch auf Hilflosenentschädigung der AHV
  • Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer (Bundesbeschluss)

Weitere Informationen finden Sie unter:

11 Sep

Neues Datenschutzgesetz - Inkrafttreten am 1. September 2023

Neues Datenschutzgesetz - Inkrafttreten am 1. September 2023

Das total revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG) sowie die neuen Verordnungen über den Datenschutz (DSV) und über Datenschutzzertifizierungen (DSZV) traten am 1. September 2023 in Kraft.

Die Sozialen Institutionen, d.h. die Ausgleichskasse FER VALAIS 106.7, die Familienausgleichskassen CACI - CAFIA - CAFER - FER CIAF, die berufliche Vorsorgekasse CAPUVA und die Kollektive FER-Vs haben  als ausführende Organe ein reglementarisches Projekt zur systematischen Umsetzung des Datenschutzes realisiert.

Die Datenschutzerklärung zu unseren Institutionen können Sie über den unten stehenden Link abrufen.

Erklärung zum Schutz Personendaten

29 Aug

Ja zur Walliser Energie

Ja zur Walliser Energie

Ja zur Walliser Energie!
Für unsere Versorgungssicherheit und unsere Unabhängigkeit im Energiebereich.

​Der Kanton Wallis setzt eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Baugenehmigungen um. Der Staatsrat will die Walliser Energietrümpfe Wasser und Sonne ausspielen und sicherstellen, dass ein Teil dieser neuen Produktion in den Händen der lokalen Gemeinschaft bleibt.

Das Komitee JA zur Walliser Energie lädt Sie ein, diese neuen effizienten und weniger komplizierten Verfahren anzunehmen, indem Sie am 10. September 2023 mit JA stimmen!

solaire-alpin-oui.ch

29 Aug

Walliser Wirtschaftstreffen

Walliser Wirtschaftstreffen

REV WW'23

Donnerstag 7. September 2023  |  AISA Automation Industrielle SA, Vouvry

Das WW ist ein jährliches Treffen der Walliser Wirtschaft und wird von der Groupe Mutuel und der Walliser Kantonalbank in Zusammenarbeit mit der Fédération Romande des Entreprises Valais, dem Bureau des métiers und dem Walliser Gewerbeverband organisiert.
Gastgeberin dieser siebten Runde ist die Firma AISA Automation Industrielle SA, die die Veranstaltung auf ihrem Gelände in Vouvry ausrichten wird. Es werden Besichtigungen der Produktionsstätte angeboten, gefolgt von einem runden Tisch zum Thema Arbeitskräftemangel - ein grosses Problem in der heutigen Wirtschaftsrealität - sowie einem Cocktail, der zum Networking einlädt.

 

www.revww'23   Anmeldung

 

7 Aug

Grenzüberschreitende Telearbeit in der Beziehung zur EU/EFTA: Neue multilaterale Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023

Grenzüberschreitende Telearbeit in der Beziehung zur EU/EFTA: Neue multilaterale Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus galt bis zum 30. Juni 2022 die flexible Anwendung der EU-Unterstellungsregeln im Bereich der sozialen Sicherheit im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens und des EFTA-Übereinkommens. Diese flexible Anwendung der Unterstellungsregeln wurde während einer Übergangsphase bis zum 30. Juni 2023 verlängert. 

Bis zu diesem Datum unterliegt eine Person (z.B. ein Grenzgänger im Homeoffice) weiterhin den schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, auch wenn sie ihre Tätigkeit in Form von Telearbeit - egal in welchem Umfang - in ihrem Wohnland (EU/EFTA) ausübt. Eine Bescheinigung A1 ist grundsätzlich bei solchen Sachverhalten nicht erforderlich.

Kein Zuständigkeitswechsel bei Telearbeit unter 50% ab dem 1. Juli 2023 im Verhältnis zu Staaten, welche die multilaterale Vereinbarung unterzeichnet haben.

Die Informationsseite ist über den folgenden Link abrufbar:

www.bsv.admin.ch

5 Jun

Notiz 2023 und Neuigkeiten ab dem 1. Januar 2023

Notiz 2023 und Neuigkeiten ab dem 1. Januar 2023

Nachfolgend einige Neuerungen, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind:

  • Erhöhung der AHV/IV-Renten
  • Neue Beträge der Erwerbsausfallentschädigung
  • Abschaffung des Solidaritätsbeitrags für die Arbeitslosenversicherung
  • Adoptionsurlaub
  • ...

Alle nützlichen Informationen zu den Änderungen am 1. Januar 2023:

Merkblatt 1.2023   Notiz 2023

15 Mai

Erhöhung des Beitragssatzes für den kantonalen Familienfonds für das Jahr 2022, ausgeglichen mit einer Senkung des Beitragssatzes der Arbeitgeber, welche unseren Kassen angeschlossen sind

Erhöhung des Beitragssatzes für den kantonalen Familienfonds für das Jahr 2022, ausgeglichen mit einer Senkung des Beitragssatzes der Arbeitgeber, welche unseren Kassen angeschlossen sind

Der Staatsrat hat beschlossen, den Beitragssatz für den kantonalen Familienfonds für das Jahr 2022 um 0.02 % auf 0.18 % zu erhöhen. Die verschiedenen Vorstände unserer Familienausgleichskassen CACI, CAFIA und CAFER haben beschlossen, diese Erhöhung nicht an die Arbeitgeber weiterzugeben. Die Beitragssätze 2021 für alle unsere Kassen werden somit für das Jahr 2022 bei 3.101 % (davon 0.301 % zulasten der Arbeitnehmer) beibehalten. Dieser Satz beinhaltet die Verwaltungskosten, den kantonalen Familien- und Bildungsfonds. Die Details zu diesen Sätzen finden Sie auf unserer Notiz, welche demnächst veröffentlicht wird.

15 Mai

EO - Informationen für Rekrutinnen und Rekruten

EO - Informationen für Rekrutinnen und Rekruten

Um den vielen Anfragen der angehenden Rekrutinnen und Rekruten zu begegnen, hat sich das BSV entschlossen eine spezifische Webseite zu gestalten. Diese gibt Auskunft zum Anspruch und der Höhe der Entschädigung, Anmeldung, Auszahlung u.v.m., während der Rekrutenschule. Die Informationsseite ist über den folgenden Link abrufbar:

www.bsv.admin.ch