EO

Wer Dienst leistet in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung – den Erwerbsersatz (EO).

Wer Dienst leistet oder einen J+S-Leiterkurs absolviert, erhält dort eine Meldekarte (EO-Anmeldung). Arbeitnehmende geben die Karte der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ab. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige schicken die Meldekarte der zuständigen Ausgleichskasse.

Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet. Wer für die Zeit des Dienstes oder des J+S-Leiterkurses keinen Lohn erhält, bekommt die Entschädigung direkt überwiesen. Zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Lohn auch für die Zeit des Dienstes oder des J+S-Leiterkurses aus, erhält sie oder er die Entschädigung.