Schrittweise Digitalisierung der EO-Anmeldungen ab 2026

Schrittweise Digitalisierung der EO-Anmeldungen ab 2026

Ab Februar 2026 werden Anmeldungen für Erwerbsersatzentschädigungen (EO) schrittweise digital verarbeitet.

Vorgesehener Zeitplan

  • Ab Anfang Februar 2026: Jugend+Sport
  • Anschliessend: Zivilschutz und Zivildienst
  • Voraussichtlich ab 2027: Armee

Was bedeutet dies für Sie als Arbeitgeber?

  1. Die dienstleistende Person erhält eine Benachrichtigung, dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereitsteht.
  2. Sie überprüft die Angaben im EO-Portal, ergänzt diese bei Bedarf (z. B. Arbeitgeberangaben) und bestätigt die Anmeldung.
  3. Die zuständige Ausgleichskasse wird anhand der UID-Nummer Ihres Unternehmens automatisch informiert.
  4. Die Ausgleichskasse fordert anschliessend beim Arbeitgeber die für die Berechnung des Erwerbsausfalls erforderlichen Angaben an. Dabei stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
    • Portal Connect
      Der Arbeitgeber erhält eine Mitteilung in Connect und erfasst die erforderlichen Angaben direkt auf der Plattform.
    • Online-EO-Portal
      Der Arbeitgeber erhält ein Schreiben mit einem Link zu einem Online-Portal, über das die erforderlichen Angaben erfasst und übermittelt werden können. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, die Angaben direkt auf dem Schreiben zu ergänzen und dieses per Post an die Ausgleichskasse zurückzusenden.
    • Direkte Anbindung an das ERP-System (Webservice) ab Juli 2026
      Der Arbeitgeber erhält eine Mitteilung über den Webservice. Die Daten werden direkt im ERP-System verarbeitet und anschliessend an die Ausgleichskasse übermittelt.
  5. Die Ausgleichskasse berechnet die Erwerbsersatzentschädigung und veranlasst die Auszahlung.

Wichtig: UID-Nummer bekannt geben

Wir bitten Sie, Ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) Ihren Mitarbeitenden mitzuteilen, die an einem der oben genannten Dienste teilnehmen.
Diese Nummer ist zwingend erforderlich, damit die digitale EO-Anmeldung korrekt der zuständigen Ausgleichskasse zugeordnet werden kann. Die UID-Nummer ist regelmässig auf unserer Korrespondenz aufgeführt.

Übergangsphase

Im ersten Halbjahr 2026 wird nur ein begrenzter Teil der EO-Anmeldungen digital verarbeitet. Papierformulare bleiben für Organisationen, die den Übergang noch nicht vollzogen haben, weiterhin gültig und werden nach dem bisherigen Verfahren bearbeitet.

Weitere Informationen

Zur weiteren Automatisierung und Vereinfachung wird mit Swissdec EO ein neuer Standard eingeführt. Dieser ermöglicht – analog zu ELM – eine direkte Übermittlung von Lohndaten und Leistungsabrechnungen zwischen dem ERP-System des Arbeitgebers und der Ausgleichskasse.

Ab Juli 2026 werden die Ausgleichskassen bereit sein, den neuen Standard produktiv einzusetzen. Um möglichst früh von den Vorteilen dieser Lösung zu profitieren, empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt mit Ihrem ERP-Anbieter Kontakt aufzunehmen und sich über den Zeitpunkt sowie die Modalitäten der Umsetzung der neuen Norm zu informieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen.

Weiterführende Informationen