Gesetzliche Verpflichtungen

 

 

ERFASSUNG DER ARBEITSZEIT

 

 

Nach Art. 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, den Vollzugs- und Aufsichtsbehörden Aufzeichnungen oder andere Unterlagen zur Verfügung zu halten, die belegen, dass die Arbeitszeit seines Personals erfasst wurde.

Die FER-Vs bietet Ihnen in Partnerschaft mit dem Sittener Unternehmen Alpsoft eine einfache und digitale Lösung für die Erfassung der Arbeitsstunden, ihre Validierung und die Erstellung der Abrechnungen.

 

   

 

Die neue App namens SwissWorkTime (auf Deutsch verfügbar) ermöglicht es den Angestellten, ihre Arbeitszeiten direkt mit einem Smartphone zu erfassen, aber auch ihre Absenzen und Spesen zu erfassen. Sie ist einfach und praktisch und bietet KMUs eine erhebliche Zeitersparnis.

SwissWorkTime ist besonders nützlich für Mitarbeiter, die im Home Office arbeiten, und wird bereits von mehr als 220 Unternehmen genutzt. Gleichzeitigkeit, Vereinfachung des Erfassungsprozesses... mit nur wenigen Klicks sparen Sie sich stundenlangen Papierkram.

Entdecken und testen Sie die neue App!

FER-Vs-Mitglieder erhalten im ersten Jahr der Nutzung 3 Monate gratis.

 

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