Die Reform AHV 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft
Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Der Bundesrat setzt die Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Verordnung über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze zur Zusatzfinanzierung der AHV setzt er ebenfalls auf 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Massnahmen im Überblick:
- Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern
- Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
- Flexibler Rentenbezug in der AHV
- Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach 65
- Verkürzung der Karenzfrist für den Anspruch auf Hilflosenentschädigung der AHV
- Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuer (Bundesbeschluss)
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