Umfrage FER I Ihre Meinung zählt!
Der Ständerat hat am 19. März 2026 den Vorschlag seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) zur Finanzierung der 13. AHV-Rente gutgeheissen. Der Vorschlag sieht eine kombinierte Finanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge vor.
Vorgesehen ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte sowie der AHV-Beiträge um 0,3 Prozentpunkte (davon 0,15 Prozentpunkte zulasten der Arbeitnehmenden). Die beiden Massnahmen sollen je rund die Hälfte der benötigten Mehreinnahmen von insgesamt etwa 3 Milliarden Franken generieren. Aufgrund der positiven Entwicklung des AHV-Ausgleichsfonds in den letzten Jahren wurden die ursprünglich vorgesehenen Erhöhungssätze nach unten angepasst.
Der Nationalrat hatte sich im September für eine Finanzierung ausschliesslich über die Mehrwertsteuer ausgesprochen, mit einer Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte bis 2030, entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates.
Der Ständerat hält demgegenüber an einer kombinierten Finanzierung fest, um eine ausgewogene und solidarische Lastenverteilung sicherzustellen. Die Erhöhung der Lohnbeiträge soll jedoch nur in Kraft treten, sofern die Mehrwertsteuererhöhung in einer Volksabstimmung angenommen wird. Wird diese abgelehnt, treten auch die zusätzlichen Beiträge nicht in Kraft.
Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage wurde auf eine gleichzeitige Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung verzichtet.
AHV-Ausgleichsfonds
In Bezug auf den AHV-Ausgleichsfonds sieht der Ständerat davon ab, den Mindestbestand des Fonds von derzeit 100 Prozent der jährlichen Ausgaben auf 80 Prozent zu senken. Gleichzeitig wird ein Interventionsmechanismus vorgesehen.
Sinkt der Fonds dauerhaft unter 100 Prozent der Jahresausgaben, ist der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament zeitnah Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten. Unterschreitet der Fonds in der Folge 80 Prozent, wird eine zusätzliche Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte automatisch ausgelöst.
Rentenplafonierung
Die Frage der Plafonierung der Renten für Ehepaare wird separat behandelt. Sie ist Gegenstand der Reform der Hinterlassenenrenten, welche als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative zur Rentenplafonierung vorgesehen ist. Die Beratung dieses Geschäfts wurde verschoben.
Das Merkblatt "Das Wallis in Zahlen" entstand aus einer Zusammenarbeit zwischen der WKB und der Walliser Dienststelle für Statistik und liefert Ihnen relevante Grunddaten zur Demografie, zum Erwerbsleben, zum Tourismus oder zu den öffentlichen Finanzen unseres Kantons.
Hier finden Sie alle nützlichen Informationen und Zahlen für das Jahr 2025!
Entdecken Sie 43 praktische Arbeitsblätter und Vorlagen, die Schlüsselthemen im Bereich des Personalmanagements abdecken !
Die FER Valais freut sich, das von HR Valais und HES-SO Valais-Wallis getragene Projekt unterstützt zu haben, das KMU bei der effizienten Verwaltung ihres Personals begleitet.
Diese Arbeitsblätter ergänzen weitere nützliche Merkblätter und Links für Unternehmer, die in Ihrem Mitgliederbereich unter der Rubrik „Nützliche Links und Dokumentationen“ zugänglich sind.
Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für innovative Walliser Unternehmen!
Die Walliser Kantonalbank startierteine neue Ausgabe des Prix Créateurs WKB!
Wenn Sie ein Walliser Unternehmen (bestehend oder in Gründung) mit einem innovativen Produkt oder Dienstleistung sind, haben Sie die Gelegenheit, einen der beiden Preise im Gesamtwert von CHF 30'000.- zu gewinnen! 💡
Die Teilnahmebedingungen und die Wettbewerbsregeln können über den untenstehenden Link heruntergeladen werden.
Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, Ihr Unternehmen glänzen zu lassen!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Ab Februar 2026 werden Anmeldungen für Erwerbsersatzentschädigungen (EO) schrittweise digital verarbeitet.
Vorgesehener Zeitplan
Was bedeutet dies für Sie als Arbeitgeber?
Wichtig: UID-Nummer bekannt geben
Wir bitten Sie, Ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) Ihren Mitarbeitenden mitzuteilen, die an einem der oben genannten Dienste teilnehmen.
Diese Nummer ist zwingend erforderlich, damit die digitale EO-Anmeldung korrekt der zuständigen Ausgleichskasse zugeordnet werden kann. Die UID-Nummer ist regelmässig auf unserer Korrespondenz aufgeführt.
Übergangsphase
Im ersten Halbjahr 2026 wird nur ein begrenzter Teil der EO-Anmeldungen digital verarbeitet. Papierformulare bleiben für Organisationen, die den Übergang noch nicht vollzogen haben, weiterhin gültig und werden nach dem bisherigen Verfahren bearbeitet.
Weitere Informationen
Zur weiteren Automatisierung und Vereinfachung wird mit Swissdec EO ein neuer Standard eingeführt. Dieser ermöglicht – analog zu ELM – eine direkte Übermittlung von Lohndaten und Leistungsabrechnungen zwischen dem ERP-System des Arbeitgebers und der Ausgleichskasse.
Ab Juli 2026 werden die Ausgleichskassen bereit sein, den neuen Standard produktiv einzusetzen. Um möglichst früh von den Vorteilen dieser Lösung zu profitieren, empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt mit Ihrem ERP-Anbieter Kontakt aufzunehmen und sich über den Zeitpunkt sowie die Modalitäten der Umsetzung der neuen Norm zu informieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen.
Donnerstag, 29. Januar 2026, von 7:45 bis 15:30
Swiss Digital Center, Rue du Techno-pôle 10, 3960 Siders
Vollständiges Ticket, mit Morgenvorträgen, 4-Gänge-Networking-Menü, inkl. Getränke und Kaffeeempfang (CHF 160.-)
Ticket Vormittag, inklusive Zugang zu den Vorträgen am Vormittag, Empfangskaffee und Pause. Mittagessen nicht inbegriffen (CHF 60.-)
(Anmeldung erfoderlich - Begrenzte Platzanzahl)
Als Partner der Veranstaltung bietet die FER Valais ihren Mitgliedern einen Vorzugspreis an (im Rahmen der verfügbaren Partnerplätze). Erhalten Sie jetzt Ihren Rabattcode per Telefon unter 027 323 11 85.
Am 16. Oktober hat der Staatsrat beschlossen, den Beitragssatz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 0,17 % auf 0,13 % ab dem 1. Januar 2026 zu senken.
Der Beitragssatz des kantonalen Fonds für die berufliche Bildung (FCFP) bleibt im Jahr 2026 bei 1 Promille. Der Beitrag von 0,01 Promille, der sich aus dem kantonalen Gesetz über die Erwachsenenbildung ergibt und von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu tragen ist, bleibt ebenfalls unverändert. Der Arbeitgeberanteil ist im Beitragssatz des FCFP enthalten.
Die Beträge der Kinderzulage und der Ausbildungszulage bleiben unverändert.
connect.fer, die innovative und kostenlose Online-Plattform für unsere Mitglieder (Unternehmen und Selbstständige), spart Ihnen Zeit und Geld.
Mit connect.fer wird die Verwaltung Ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit unseren Sozialinstitutionen einfach, schnell und effizient.
Nutzen Sie connect.fer noch nicht?
Entdecken Sie unsere Broschüre und fordern Sie jetzt Ihre Zugangsdaten an!
Aufgrund Änderungen in der CO2-Gesetzgebung wird die Rückverteilung an die Wirtschaft für das Jahr 2025 in das Jahr 2026 verschoben. Die Rückverteilung 2025 erfolgt somit zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Jahr 2026. Basis für die Rückverteilung 2025 und 2026 bildet die ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung.