25 Mär

Finanzierung der 13. AHV-Rente, AHV-Ausgleichsfonds und Rentenplafonierung

Finanzierung der 13. AHV-Rente, AHV-Ausgleichsfonds und Rentenplafonierung

Der Ständerat hat am 19. März 2026 den Vorschlag seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) zur Finanzierung der 13. AHV-Rente gutgeheissen. Der Vorschlag sieht eine kombinierte Finanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge vor.

Vorgesehen ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte sowie der AHV-Beiträge um 0,3 Prozentpunkte (davon 0,15 Prozentpunkte zulasten der Arbeitnehmenden). Die beiden Massnahmen sollen je rund die Hälfte der benötigten Mehreinnahmen von insgesamt etwa 3 Milliarden Franken generieren. Aufgrund der positiven Entwicklung des AHV-Ausgleichsfonds in den letzten Jahren wurden die ursprünglich vorgesehenen Erhöhungssätze nach unten angepasst.

Der Nationalrat hatte sich im September für eine Finanzierung ausschliesslich über die Mehrwertsteuer ausgesprochen, mit einer Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte bis 2030, entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates.

Der Ständerat hält demgegenüber an einer kombinierten Finanzierung fest, um eine ausgewogene und solidarische Lastenverteilung sicherzustellen. Die Erhöhung der Lohnbeiträge soll jedoch nur in Kraft treten, sofern die Mehrwertsteuererhöhung in einer Volksabstimmung angenommen wird. Wird diese abgelehnt, treten auch die zusätzlichen Beiträge nicht in Kraft.

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage wurde auf eine gleichzeitige Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung verzichtet.

AHV-Ausgleichsfonds

In Bezug auf den AHV-Ausgleichsfonds sieht der Ständerat davon ab, den Mindestbestand des Fonds von derzeit 100 Prozent der jährlichen Ausgaben auf 80 Prozent zu senken. Gleichzeitig wird ein Interventionsmechanismus vorgesehen.

Sinkt der Fonds dauerhaft unter 100 Prozent der Jahresausgaben, ist der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament zeitnah Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten. Unterschreitet der Fonds in der Folge 80 Prozent, wird eine zusätzliche Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte automatisch ausgelöst.

Rentenplafonierung

Die Frage der Plafonierung der Renten für Ehepaare wird separat behandelt. Sie ist Gegenstand der Reform der Hinterlassenenrenten, welche als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative zur Rentenplafonierung vorgesehen ist. Die Beratung dieses Geschäfts wurde verschoben.

4 Mär

Das Wallis in Zahlen - Taschenstatistik 2025

Das Wallis in Zahlen - Taschenstatistik 2025

Das Merkblatt "Das Wallis in Zahlen" entstand aus einer Zusammenarbeit zwischen der WKB und der Walliser Dienststelle für Statistik und liefert Ihnen relevante Grunddaten zur Demografie, zum Erwerbsleben, zum Tourismus oder zu den öffentlichen Finanzen unseres Kantons.

Hier finden Sie alle nützlichen Informationen und Zahlen für das Jahr 2025!

DIE TASCHENSTATITIK EINSEHEN

25 Feb

HR-Prozesse : 43 praktische Arbeitsblätter und Vorlagen für KMU!

HR-Prozesse : 43 praktische Arbeitsblätter und Vorlagen für KMU!

Entdecken Sie 43 praktische Arbeitsblätter und Vorlagen, die Schlüsselthemen im Bereich des Personalmanagements abdecken !

Die FER Valais freut sich, das von HR Valais und HES-SO Valais-Wallis getragene Projekt unterstützt zu haben, das KMU bei der effizienten Verwaltung ihres Personals begleitet.

Herunterlade-Linlk

Link zur Pressemitteilung 

Diese Arbeitsblätter ergänzen weitere nützliche Merkblätter und Links für Unternehmer, die in Ihrem Mitgliederbereich unter der Rubrik „Nützliche Links und Dokumentationen“ zugänglich sind.

ZUGANG ZUM MITGLIEDERBEREICH

 

 

23 Feb

Prix Créateurs WKB 2026 I Innovations-Wettbewerb

Prix Créateurs WKB 2026  I Innovations-Wettbewerb

Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für innovative Walliser Unternehmen!

Die Walliser Kantonalbank startierteine neue Ausgabe des Prix Créateurs WKB

Wenn Sie ein Walliser Unternehmen (bestehend oder in Gründung) mit einem innovativen Produkt oder Dienstleistung sind, haben Sie die Gelegenheit, einen der beiden Preise im Gesamtwert von CHF 30'000.- zu gewinnen! 💡

Die Teilnahmebedingungen und die Wettbewerbsregeln können über den untenstehenden Link heruntergeladen werden.

Verpassen Sie nicht diese Gelegenheit, Ihr Unternehmen glänzen zu lassen!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

MEHR ERFAHREN

26 Jan

Schrittweise Digitalisierung der EO-Anmeldungen ab 2026

Schrittweise Digitalisierung der EO-Anmeldungen ab 2026

Ab Februar 2026 werden Anmeldungen für Erwerbsersatzentschädigungen (EO) schrittweise digital verarbeitet.

Vorgesehener Zeitplan

  • Ab Anfang Februar 2026: Jugend+Sport
  • Anschliessend: Zivilschutz und Zivildienst
  • Voraussichtlich ab 2027: Armee

Was bedeutet dies für Sie als Arbeitgeber?

  1. Die dienstleistende Person erhält eine Benachrichtigung, dass eine EO-Anmeldung zur Bearbeitung bereitsteht.
  2. Sie überprüft die Angaben im EO-Portal, ergänzt diese bei Bedarf (z. B. Arbeitgeberangaben) und bestätigt die Anmeldung.
  3. Die zuständige Ausgleichskasse wird anhand der UID-Nummer Ihres Unternehmens automatisch informiert.
  4. Die Ausgleichskasse fordert anschliessend beim Arbeitgeber die für die Berechnung des Erwerbsausfalls erforderlichen Angaben an. Dabei stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
    • Portal Connect
      Der Arbeitgeber erhält eine Mitteilung in Connect und erfasst die erforderlichen Angaben direkt auf der Plattform.
    • Online-EO-Portal
      Der Arbeitgeber erhält ein Schreiben mit einem Link zu einem Online-Portal, über das die erforderlichen Angaben erfasst und übermittelt werden können. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, die Angaben direkt auf dem Schreiben zu ergänzen und dieses per Post an die Ausgleichskasse zurückzusenden.
    • Direkte Anbindung an das ERP-System (Webservice) ab Juli 2026
      Der Arbeitgeber erhält eine Mitteilung über den Webservice. Die Daten werden direkt im ERP-System verarbeitet und anschliessend an die Ausgleichskasse übermittelt.
  5. Die Ausgleichskasse berechnet die Erwerbsersatzentschädigung und veranlasst die Auszahlung.

Wichtig: UID-Nummer bekannt geben

Wir bitten Sie, Ihre Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) Ihren Mitarbeitenden mitzuteilen, die an einem der oben genannten Dienste teilnehmen.
Diese Nummer ist zwingend erforderlich, damit die digitale EO-Anmeldung korrekt der zuständigen Ausgleichskasse zugeordnet werden kann. Die UID-Nummer ist regelmässig auf unserer Korrespondenz aufgeführt.

Übergangsphase

Im ersten Halbjahr 2026 wird nur ein begrenzter Teil der EO-Anmeldungen digital verarbeitet. Papierformulare bleiben für Organisationen, die den Übergang noch nicht vollzogen haben, weiterhin gültig und werden nach dem bisherigen Verfahren bearbeitet.

Weitere Informationen

Zur weiteren Automatisierung und Vereinfachung wird mit Swissdec EO ein neuer Standard eingeführt. Dieser ermöglicht – analog zu ELM – eine direkte Übermittlung von Lohndaten und Leistungsabrechnungen zwischen dem ERP-System des Arbeitgebers und der Ausgleichskasse.

Ab Juli 2026 werden die Ausgleichskassen bereit sein, den neuen Standard produktiv einzusetzen. Um möglichst früh von den Vorteilen dieser Lösung zu profitieren, empfehlen wir Ihnen, bereits jetzt mit Ihrem ERP-Anbieter Kontakt aufzunehmen und sich über den Zeitpunkt sowie die Modalitäten der Umsetzung der neuen Norm zu informieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen.

Weiterführende Informationen

16 Jan

Wie kann ich dank der Digitalisierung die Produktivität in meinem KMU steigern?

Wie kann ich dank der Digitalisierung die Produktivität in meinem KMU steigern?

SWISS DIGITAL CONFERENCE

Wie kann ich dank der Digitalisierung die Produktivität in meinem KMU steigern? 

Ausgabe der Swiss Digital Conference möchte die Digitalisierung entmystifizieren, die von den Geschäftsführern von KMU oft als zu komplex, zu teuer oder zu zeitraubend empfunden wird. Während eines Vormittags werden konkrete, pragmatische und erschwingliche Lösungen vorgestellt, die durch Erfahrungsberichte von Unternehmerinnen und Unternehmern aus der Praxis unterstützt werden. 

Nach diesem Vormittag voller Vorträge können die Fachpersonen im Bereich Digitalisierung und die angemeldeten Unternehmerinnen und Unternehmer die Diskussionen bei einem Networking-Essen fortsetzen. Das Essen, bei dem für jeden Gang ein Tischwechsel vorgesehen ist, soll die Begegnung zwischen möglichst vielen Personen fördern.

Simultanübersetzung Französisch-Deutsch & Deutsch-Französisch zur Verfügung!

Datum und Uhrzeit

Donnerstag, 29. Januar 2026, von 7:45 bis 15:30

Ort

Swiss Digital Center, Rue du Techno-pôle 10, 3960 Siders

Tarife

Vollständiges Ticket, mit Morgenvorträgen, 4-Gänge-Networking-Menü, inkl. Getränke und Kaffeeempfang (CHF 160.-)

Ticket Vormittag, inklusive Zugang zu den Vorträgen am Vormittag, Empfangskaffee und Pause. Mittagessen nicht inbegriffen (CHF 60.-)

(Anmeldung erfoderlich - Begrenzte Platzanzahl)

 

Als Partner der Veranstaltung bietet die FER Valais ihren Mitgliedern einen Vorzugspreis an (im Rahmen der verfügbaren Partnerplätze). Erhalten Sie jetzt Ihren Rabattcode per Telefon unter 027 323 11 85.

SICH ANMELDEN

19 Dez

Auszahlung der AHV-/IV-Renten

Auszahlung der AHV-/IV-Renten

Wir erinnern Sie daran, dass die AHV- und IV-Renten jeweils zu Beginn des Monats für den laufenden Monat ausbezahlt werden.

Wie bereits seit mehreren Jahren und auch im Jahr 2026 erfolgt die Auszahlung der Renten durch unsere Ausgleichskasse am ersten Arbeitstag des Monats.

Aufgrund der Feiertage zum Jahresende fällt der erste Arbeitstag im Januar 2026 auf Montag, den 5. Januar 2026. Die AHV-/IV-Renten für den Monat Januar 2026 werden daher an diesem Datum gutgeschrieben.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen angenehme Feiertage zum Jahresende.

26 Nov

Familienzulagen – Neuer Arbeitnehmerbeitragssatz ab dem 01.01.2026

Familienzulagen – Neuer Arbeitnehmerbeitragssatz ab dem 01.01.2026

Am 16. Oktober hat der Staatsrat beschlossen, den Beitragssatz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 0,17 % auf 0,13 % ab dem 1. Januar 2026 zu senken.

Der Beitragssatz des kantonalen Fonds für die berufliche Bildung (FCFP) bleibt im Jahr 2026 bei 1 Promille. Der Beitrag von 0,01 Promille, der sich aus dem kantonalen Gesetz über die Erwachsenenbildung ergibt und von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu tragen ist, bleibt ebenfalls unverändert. Der Arbeitgeberanteil ist im Beitragssatz des FCFP enthalten.

Die Beträge der Kinderzulage und der Ausbildungszulage bleiben unverändert.

20 Okt

Vereinfachen Sie Ihr Leben mit CONNECT.FER

Vereinfachen Sie Ihr Leben mit CONNECT.FER

connect.fer, die innovative und kostenlose Online-Plattform für unsere Mitglieder (Unternehmen und Selbstständige), spart Ihnen Zeit und Geld.
Mit connect.fer wird die Verwaltung Ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit unseren Sozialinstitutionen einfach, schnell und effizient.

Nutzen Sie connect.fer noch nicht?
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FLYER

25 Aug

Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft für das Jahr 2025 erfolgt erst 2026

Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft für das Jahr 2025 erfolgt erst 2026

Aufgrund Änderungen in der CO2-Gesetzgebung wird die Rückverteilung an die Wirtschaft für das Jahr 2025 in das Jahr 2026 verschoben. Die Rückverteilung 2025 erfolgt somit zusammen mit der Rückverteilung 2026 im Jahr 2026. Basis für die Rückverteilung 2025 und 2026 bildet die ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bafu.admin.ch/co2-abgabe-verteilung.