Arbeitgeberverband
2 Jul

Uberschwemmungen - Informationen zu Kurzarbeitsentschädigungen (KAE)

Uberschwemmungen - Informationen zu Kurzarbeitsentschädigungen (KAE)

Voranmeldung von Kurzarbeit im Zusammenhang mit den Unwetterschäden

Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) können ausbezahlt werden, wenn ein Unternehmen mit einem Arbeitsausfall infolge ausserordentlicher Umstände konfrontiert ist. KAE ermöglichen dem Unternehmen, einen vorübergehenden, teilweisen oder totalen Arbeitsausfall zu überbrücken, um Arbeitsplätze zu erhalten. 

Der Arbeitsausfall infolge der jüngsten Überschwemmungen wird in Betracht gezogen, wenn das Unternehmen seinen Betrieb ganz oder teilweise wegen dem erlittenen Schaden einstellen muss und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde über das Zugangsportal für eServices (eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung [arbeit.swiss]) oder anhand des Formulars « Voranmeldung von Kurzarbeit » per Einschreiben an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit Avenue du Midi 7, 1950 Sitten, oder an die E-Mail-Adresse diha-kae-alv@admin.vs.ch melden.

Weitere Details erhalten

Für zusätzliche Informationen bitten wir Sie die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) unter der Telefonnummer 027 606 73 27 oder per E-mail an diha-kae-alv@admin.vs.ch zu kontaktieren.

 

(Quelle : Kanton Wallis, Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit - DIHA) 

16 Mai

Walliser KMU Umfrage 2023 : Ergebnisse

Walliser KMU Umfrage 2023 : Ergebnisse

Im vergangenen September schlossen sich der WGV und die FER Wallis zusammen, um eine Umfrage bei ihren Mitgliedern durchzuführen.

Das Ziel bestand darin, den Puls der Walliser KMUs zu fühlen und die Belange zu identifizieren, die die Unternehmen derzeit beschäftigen. 

Zum Zeitpunkt der Bilanz sind die berichteten Probleme konkret und die Arbeitsschwerpunkte klar identifiziert.

Die Ergebisse einsehen

29 Apr

FER Valais - Seit 20 Jahren im Dienste der Walliser Unternehmen

FER Valais - Seit 20 Jahren im Dienste der Walliser Unternehmen

Im Jahr 2024 feiert die Fédération des Entreprises Romandes Valais ihr 20-jähriges Bestehen. Zwanzig Jahre funktioneller und institutioneller Unterstützung für die Walliser Unternehmen. Zwanzig Jahre auch, in denen die FER Valais die Stimme ihrer Mitgliedsunternehmen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene vertritt.

Die FER Valais wurde 2004 vom Walliser Handelsverband (WHV) und Ingenieure Architekten Wallis (IAVS) gegründet und gilt als der berufübergreifende Arbeitgeberverband des Walliser Tertiärsektors. Sie währt sorgfältig die Interessen ihrer über 3'000 Mitglieder und entwickelt Lösungen, um den Alltag der Walliser Unternehmen zu vereinfachen.

Die FER Valais vertritt auch die Stimme ihrer Mitglieder auf kantonaler und eidgenössischer Ebene. Als Mitglied der Fédération des Entreprises Romandes verfügt sie über eine interkantonale Unterstützung bei der Verteidigung der Interessen der Walliser Wirtschaft und der Walliser Unternehmen. Die FER ist in Bundesbern aktiv und vertritt aktiv die Interessen von über 47'000 Mitgliedsunternehmen. Der neueste Erfolg war die Annahme des Nationalrats einer Motion zur Senkung der Transaktionsgebühren für Debitkarten sowie der Abschluss eines Rahmenvertrags für Zahlungssysteme, mit dem diese Belastung für die Unternehmen konkret reduziert werden kann. Diese Schritte spiegeln somit die Aufgaben des Verbandes: gemeinsame Anstrengungen und Investitionen, um gemeinsam zu erreichen, was alleine nicht möglich wäre.

Aufgaben, die mehr denn je aktuell sind

Dieses Jubiläum soll festlich sein, ohne jedoch die Herausforderungen von morgen aus den Augen zu verlieren: Zunahme des Verwaltungsaufwands, generationenübergreifendes Management, künstliche Intelligenz, Datenschutz, Online-Wettbewerb, die Aktionsbereiche der FER Valais sind ebenso zahlreich wie bedeutsam.

In einer immer unsichereren Welt, in der die Zwänge immer stärker werden, muss die Stimme der Unternehmen gehört werden, denn sie sind es, die den Wohlstand generieren, Arbeitsplätze schaffen und unsere Gemeinwesen finanzieren. Und auch wenn es stimmt, dass es die Unternehmen sind, die die Wirtschaft machen, so ist es doch ihr Zusammenschluss, der die Stärke der Wirtschaft ausmacht.

In diesem Sinne möchten wir unseren Mitgliedern, Mitarbeitern und Partnern ein herzliches DANKESCHÖN aussprechen!

UNSERE 20 JAHRE - IHRE VORTEILE

MEHR ÜBER DIE FER VALAIS

25 Apr

Unsere 20 Jahre - Ihre Vorteile

Unsere 20 Jahre - Ihre Vorteile

Anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens bietet Ihnen die FER Valais verschiedene Vorteile, die für Sie erdacht und ausgehandelt wurden :

Die Details dieser Vorteile sind über den Mitgliederbereich unserer Website zugänglich (Rubrik: "Mitgliedervorteile"). Für Vorschläge zu Vorteilen, die Sie unseren Mitgliedern anbieten möchten, kontaktieren Sie bitte unser Sekretariat unter folgender Adresse: info@fer-vs.ch.

Die "Mitgliedervorteile" sind zusätzliche Leistungen oder Vorteile, die von der FER Valais frei gewährt werden. Diese können jederzeit einseitig abgeschafft oder geändert werden.

DANKE für Ihr Vertrauen!

ZUGANG ZUM MITGLIEDERBEREICH

INFORMATIONEN ÜBER "MITGLIEDERSVORTEILE" ERHALTEN

DER FER VALAIS BEITRETEN

19 Feb

Das Wallis in Zahlen - Taschenstatistik 2023

Das Wallis in Zahlen - Taschenstatistik 2023

Das Merkblatt "Wallis in Zahlen" ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der WKB und der Walliser Dienststelle für Statistik und Finanzausgleich und liefert Ihnen relevante Primärdaten zur Demografie, zum Erwerbsleben, zum Tourismus oder zu den öffentlichen Finanzen unseres Kantons.

Hier finden Sie alle nützlichen Informationen und Zahlen für das Jahr 2023!

DIE TASCHENSTATITIK EINSEHEN

15 Jan

"Prix Créateurs" 2024 - WKB

"Prix Créateurs" 2024 - WKB

Die 15. Ausgabe des Prix Créateurs WKB, welcher die zwei besten Walliser Innovation auszeichnet, ist gestartet.

Der mit Fr. 30'000.- dotierte Wettbewerb steht bestehenden KMU offen, welche ihre neuen Produkte oder Dienstleistungen präsentieren können.

Zögern Sie deshalb nicht, Ihre Kandidatur bis am 21. März 2024 einzureichen. Einige wenige Klicks genügen dafür!

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7 Dez

Digitale Sicherheit I Ein praktischer Leitfaden für KMU

Digitale Sicherheit I Ein praktischer Leitfaden für KMU

Niemand ist vor Cyberangriffen sicher, am wenigsten kleine Unternehmen, die oft weniger gut ausgerüstet sind, um sich zu verteidigen. Für sie wurde die Broschüre "Digitale Sicherheit: Ein praktischer Leitfaden für KMU" erstellt.

Diese Sammlung von Best Practices, die aus den Überlegungen der Plattform Trust Valley der Kantone Waadt und Genf hervorgegangen ist, soll über digitale Sicherheit informieren und dafür sensibilisieren.

Der Leitfaden ist auf Französisch, Deutsch, Italienisch und Englisch verfügbar und kann kostenlos auf der Trust Valley-Website unter der Rubrik "Entdecken Sie unseren Leitfaden" eingesehen werden.

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6 Dez

Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)

Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die AHV-Reform 21 angenommen und damit eine ausreichende Finanzierung der AHV bis 2030 sichergestellt. Die AHV-Reform 21 wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die Reform umfasste zwei miteinander verbundene Vorlagen: die Änderung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Damit werden die Finanzierung der AHV und das Rentenniveau für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Referenzalter für Frauen wird wie bei den Männern auf 65 Jahre angehoben, der Renteneintritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer wird leicht angehoben.

Am 9. Dezember 2022 legte der Bundesrat das Datum des Inkrafttretens der AHV-Reform 21 auf den 1. Januar 2024 fest.

Die Mehrwertsteuer wird also um 0,4 Punkte angehoben, um die AHV zu finanzieren.

Änderungen

In der Abrechnung über das 3. Quartal, bzw. den Monat Juli 2023 kann erstmals zu den neuen Steuersätzen deklariert werden. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:

Massgebend dafür, wie die einzelnen Leistungen in der Abrechnungen zu deklarieren sind, ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung .

  • Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen.
  • Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen.

Da die bis Ende 2017 geltenden Steuersätze in den verfügbaren Abrechnungen nicht mehr ausgewiesen werden, sind Umsätze aus Leistungen vor dem 1. Januar 2018 der ESTV ausserhalb der Abrechnung schriftlich mitzuteilen.

 

VORGESCHLAGENE BEISPIELE DER ESTV

DETAILLIERTE INFORMATIONEN ZUR STEUERSATZERHÖHUNG

 

Quellen

  • Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
  • Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
  • FER Genève

 

6 Dez

Grosse Umfrage der Walliser KMUs

Grosse Umfrage der Walliser KMUs

Zu Beginn einer neuen Legislaturperiode in den Bundeskammern und damit wir die Anliegen der Walliser Unternehmen aktiv weitergeben können, hat sich die FER Valais mit dem WGV zusammengeschlossen, um eine grosse Umfrage bei den KMU unseres Kantons durchzuführen.

Ihre Meinung ist also mehr denn je von entscheidender Bedeutung, da sie unsere Aktionen sowie die Ihres Berufsverbandes in den nächsten Monaten beeinflussen wird. Aus diesem Grund ist Ihre Teilnahme wichtig und wir danken Ihnen herzlich für Ihren Beitrag!

An der Umfrage teilnehmen

3 Okt

Neues Datenschutzrecht | Informative Merkblätter und Empfehlungen

Neues Datenschutzrecht | Informative Merkblätter und Empfehlungen

Das neue Datenschutzrecht ist am 1. September 2023 in Kraft getreten. Es zielt darauf ab, die Schweizer Rechtsnormen mit den europäischen Anforderungen zu vereinheitlichen.

Während die grundlegenden Prinzipien wie Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Datensicherheit unverändert bleiben, werden in der Bundesgesetzgebung neue Begriffe, Abgrenzungen und Pflichten verankert.

Erklärende Merkblätter sowie Empfehlungen finden Sie in unserem Mitgliederbereich, Rubrik: Nützliche Links und Dokumentation > Datenschutz.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen ist auch auf dem KMU-Portal des SECO verfügbar.

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