Finanzierung der 13. AHV-Rente, AHV-Ausgleichsfonds und Rentenplafonierung

Finanzierung der 13. AHV-Rente, AHV-Ausgleichsfonds und Rentenplafonierung

Der Ständerat hat am 19. März 2026 den Vorschlag seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) zur Finanzierung der 13. AHV-Rente gutgeheissen. Der Vorschlag sieht eine kombinierte Finanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge vor.

Vorgesehen ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte sowie der AHV-Beiträge um 0,3 Prozentpunkte (davon 0,15 Prozentpunkte zulasten der Arbeitnehmenden). Die beiden Massnahmen sollen je rund die Hälfte der benötigten Mehreinnahmen von insgesamt etwa 3 Milliarden Franken generieren. Aufgrund der positiven Entwicklung des AHV-Ausgleichsfonds in den letzten Jahren wurden die ursprünglich vorgesehenen Erhöhungssätze nach unten angepasst.

Der Nationalrat hatte sich im September für eine Finanzierung ausschliesslich über die Mehrwertsteuer ausgesprochen, mit einer Erhöhung um 0,7 Prozentpunkte bis 2030, entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates.

Der Ständerat hält demgegenüber an einer kombinierten Finanzierung fest, um eine ausgewogene und solidarische Lastenverteilung sicherzustellen. Die Erhöhung der Lohnbeiträge soll jedoch nur in Kraft treten, sofern die Mehrwertsteuererhöhung in einer Volksabstimmung angenommen wird. Wird diese abgelehnt, treten auch die zusätzlichen Beiträge nicht in Kraft.

Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage wurde auf eine gleichzeitige Senkung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung verzichtet.

AHV-Ausgleichsfonds

In Bezug auf den AHV-Ausgleichsfonds sieht der Ständerat davon ab, den Mindestbestand des Fonds von derzeit 100 Prozent der jährlichen Ausgaben auf 80 Prozent zu senken. Gleichzeitig wird ein Interventionsmechanismus vorgesehen.

Sinkt der Fonds dauerhaft unter 100 Prozent der Jahresausgaben, ist der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament zeitnah Stabilisierungsmassnahmen zu unterbreiten. Unterschreitet der Fonds in der Folge 80 Prozent, wird eine zusätzliche Erhöhung der Lohnbeiträge um bis zu 0,3 Prozentpunkte automatisch ausgelöst.

Rentenplafonierung

Die Frage der Plafonierung der Renten für Ehepaare wird separat behandelt. Sie ist Gegenstand der Reform der Hinterlassenenrenten, welche als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative zur Rentenplafonierung vorgesehen ist. Die Beratung dieses Geschäfts wurde verschoben.